Familienbeihilfen-Anrechnungsrechner (NICHT MEHR
VERWENDEN - nur mehr historisch, nach der laufenden
OGH-Judikatur gegenstandslos)
Nach der OGH-Entscheidung 3 Ob 141/02k-2 vom 28. November 2002.
Wir haben hier die vom 3. Senat des Obersten Gerichtshofs aufgestellte Rechenformel umgesetzt und mit den Erläuterungen aus der Entscheidung versehen. Sie können damit echte Berechnungen anstellen, dabei werden zum besseren Verständnis alle Zwischenschritte angezeigt. Fortgeschrittene finden unter "Werkzeug" eine reduzierte Version, die nur das Endergebnis zeigt.
Anmerkung: Berücksichtigt die neuen Einkommensteuersätze ab 2016!
Geben Sie im folgenden Formular die Werte in die rot umrandeten Felder ein und klicken Sie auf die Schaltfläche "Berechnen". Benutzungshinweise:
- Bei Zahlen mit Kommastellen geben Sie das Komma als Punkt ein, z.B. 12316.45 (keine Tausenderpunkte eingeben).
- Vor einer neuen Berechnung klicken Sie bitte immer auf die Schaltfläche "Neue Berechnung", geben dann die neuen Werte ein und klicken anschließend auf "Berechnen".
- Wenn die Summe der jährlichen Unterhaltsabsetzbeträge die steuerlich zu entlastende Unterhaltsquote übersteigt, ändert sich der Unterhalt nicht.
- Wenn als Ergebnis "NaN" erscheint, haben Sie irrtümlich Buchstaben oder Sonderzeichen verwendet.
- Der Unterhaltsrechner wurde unter Microsoft Internet Explorer 6.0 entwickelt.
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