Aus den Existenzminimum-Tabellen des Bundesministeriums für Justiz ergeben sich auch die Untergrenzen der Unterhaltsbemessung.
Erläuterungen zur Existenzminimum-Verordnung und die vollständigen Tabellen finden Sie in den
Informationsbroschüren für Arbeitgeber*innen als Drittschuldner*innen
des Bundesministeriums für Justiz.
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